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Arbeitszeugnisse - die "Noten"

Nachdem der Arbeitgeber Sie nicht wirklich benoten darf, werde die Noten im Zeugnis durch folgende Klauseln ersetzt:

Note 1: "...erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit"

Note 2: "... stets zur vollen Zufriedenheit"

Note 3: "... stets zur Zufriedenheit"

Note 4: "... zur Zufriedenheit"

Fehlt eine entsprechende Bemerkung, steckt dahinter die Ansicht des Arbeitgebers, daß die Leistungen des Arbeitnehmers mangelhaft oder gar ungenügend waren.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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