Arbeitszeugnisse - was
bedeutet "wahrheitsgemäß"?
Ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis muß
grundsätzlich richtig sein und den Tatsachen entsprechen. Der Arbeitgeber darf also
einerseits den Arbeitnehmer nicht - auch nicht mit verklausulierten Formulierungen (vgl.
hierzu "Die Geheimsprache der Zeugnisse")
- "in die Pfanne hauen".
Andererseits kann der Arbeitnehmer aber auch nicht verlangen, daß er über den grünen
Klee gelobt wird, wenn seine Leistungen eher mäßg waren.
Stellt der Arbeitgeber ein falsches Zeugnis aus,
kann er sich schadensersatzpflichtig machen: Bewertet er den Arbeitnehmer zu negativ und
kann dieser deshalb keine neue Arbeit finden, so muß der Arbeitgeber den dadurch
eventuell entstehenden Verdienstausfall zahlen. Bewertet er ihn zu positiv und entsteht
dadurch dem neuen Arbeitgeber ein Schaden, weil er eine "Niete" auf einen
verantwortungsvollen Posten gesetzt hat, dann muß dieser Schaden ersetzt werden.
Schon aus diesem Gesichtspunkt heraus sollten
beide Vertragsparteien darauf schauen, daß das ausgestellte Zeugnis wirklich der Wahrheit
entspricht.