Arbeitszeugnis - einfach
oder qualifiziert?
Der Arbeitnehmer kann sich aussuchen oder er vom
Arbeitgeber ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt haben möchte:
Ein einfaches Zeugnis muß nur die Dauer des
Arbeitsverhältnisses und eine kurze Stellenbeschreibung enthalten. Beispiel:" Herr
XY war von ... bis ... in unserem Betrieb als Kfz-Spengler beschäftigt. Über seine
erlernte Tätigkeit hinaus hat er auch Arbeiten im Bereich Fahrzeugelektrik durchgeführt
und war darüberhinaus mit einfachen kaufmännischen Arbeiten (Fahrzeugannahme,
Rechnungsstellung) betraut".
Ein qualifiziertes Zeugnis muß darüberhinaus
Angaben über Leistung und Führung des Arbeitnehmers enthalten. Dazu gehören
beispielsweise auch Angaben über Fortbildung und innerbetriebliche Akzeptanz des
Arbeitnehmers. Näheres vergleiche unter Zeugnisbeispiele.
Ein Zeugnis dient natürlich dazu, sich beim
nächsten Arbeitgeber zu bewerben. Es sollte daher so ausführlich wie möglich sein. Als
Arbeitnehmer werden Sie deshalb immer auf einem qualifizierten Zeugnis bestehen. Etwas
anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitgeber - und zwar zu Recht - Dinge in das Zeugnis
geschrieben hat, die der neue Arbeitgeber nicht wissen sollte. Hat er es zu Unrecht getan,
könne Sie dagegen mit einer Zeugnisklage zum
Arbeitsgericht vorgehen.