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Arbeitszeugnis - einfach oder qualifiziert?

Der Arbeitnehmer kann sich aussuchen oder er vom Arbeitgeber ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt haben möchte:

  • Ein einfaches Zeugnis muß nur die Dauer des Arbeitsverhältnisses und eine kurze Stellenbeschreibung enthalten. Beispiel:" Herr XY war von ... bis ... in unserem Betrieb als Kfz-Spengler beschäftigt. Über seine erlernte Tätigkeit hinaus hat er auch Arbeiten im Bereich Fahrzeugelektrik durchgeführt und war darüberhinaus mit einfachen kaufmännischen Arbeiten (Fahrzeugannahme, Rechnungsstellung) betraut".

  • Ein qualifiziertes Zeugnis muß darüberhinaus Angaben über Leistung und Führung des Arbeitnehmers enthalten. Dazu gehören beispielsweise auch Angaben über Fortbildung und innerbetriebliche Akzeptanz des Arbeitnehmers.  Näheres vergleiche unter Zeugnisbeispiele.

Ein Zeugnis dient natürlich dazu, sich beim nächsten Arbeitgeber zu bewerben. Es sollte daher so ausführlich wie möglich sein. Als Arbeitnehmer werden Sie deshalb immer auf einem qualifizierten Zeugnis bestehen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitgeber - und zwar zu Recht - Dinge in das Zeugnis geschrieben hat, die der neue Arbeitgeber nicht wissen sollte. Hat er es zu Unrecht getan, könne Sie dagegen mit einer Zeugnisklage zum Arbeitsgericht vorgehen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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