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Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer hat nicht nur Anspruch auf ein Zeugnis, wenn er ausscheidet, sondern auch dann, wenn er einen neuen Arbeitsplatz sucht oder sonst einen triftigen Grund für eine Beurteilung seiner Leistungen hat.

Die Forderung nach einem Zwischenzeugnis kann also auch taktische Gründe haben. Der Arbeitgeber merkt, daß sich der Arbeitnehmer anderweit orientiert. Ob er daraus die vom Arbeitnehmer gewünschten Konsequenzen (Lohnerhöhung, Beförderung) zieht - das muß man mit einem siebten Sinn vorausfühlen. Eventuell kann der Schuß auch nach hinten losgehen: "Wenn er denn schon unbedingt weg will, dann bitte..."

Allerdings hat die Rechtsprechung jetzt auch eine Möglichkeit geschaffen, zu einer völlig unverfänglichen Gelegenheit ein Zwischenzeugnis verlangen zu können, nämlich dann, wenn Ihr langjähriger Chef aus dem Betrieb ausscheidet. Der Grund dafür ist ganz einfach: Ihr Arbeitszeugnis wird immer vom direkten Vorgesetzten erstellt. Wenigstens hat er an Ihrer Beurteilung maßgeblichen Anteil. Wenn jetzt Ihr langjähriger Vorgesetzter aus dem Betrieb ausscheidet, dann gibt es plötzlich niemanden mehr, der kompetent wäre, für Sie ein Zeugnis auszustellen. Denn Ihr neuer Vorgesetzter hat ja von Ihren Fähigkeiten keine Ahnung und kann folglich auch nichts darüber sagen, was Sie in den letzten Jahren geleistet haben. 

In einem solchen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß Sie ein Zwischenzeugnis verlangen dürfen, weil Sie sonst für längere Zeit niemand da wäre, der Sie sachgerecht beurteilen könnte. Ein solcher Chefwechsel gibt Ihnen also die Möglichkeit, unauffällig an ein Zwischenzeugnis heranzukommen, um sich anschließend evtl. in Ruhe einen Arbeitsplatz zu suchen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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