Arbeitszeugnisse -
Bezeichnung des Arbeitnehmers
Das Zeugnis muß eine sog.
"Eingangsformel" enthalten, in der der Arbeitnehmer mit Vor- und Familiennamen,
ggf einschließlich Geburtsname verzeichnet sein müssen. Auf Wunsch des Arbeitnehmers
müssen Geburtsdatum und Adresse hinzugesetzt werden. Die Eingangsformel muß auch die
Berufsbezeichnung(en) und die akademischen Grade bzw. öffentliche Titel des Arbeitnehmers
enthalten. Ist der Arbeitnehmer "Diplomingenieur" mit Fachhochschuldiplom, ist
der Zusatz "FH" unzulässig.
Innerbetriebliche Titel (z.B. der
"Oberingenieur" von Siemens oder McDonalds "Crewtrainer") gehören
nicht in ein Zeugnis.
Bei männlichen Arbeitnehmern ist dem Namen ein
"Herr" voranzusetzen (Eine Formulierung wie "Maier Zwo leistete im
wesentlichen fehlerfreie Arbeit" ist also unzulässig. Es muß "Herr Maier"
heißen). Damen können sich nach Wahl mit "Frau" oder "Fräulein"
bezeichnen lassen.