Beide
verdienen und die Ehe soll kinderlos bleiben
Zum großen Leidwesen aller Familien- und
Rentenpolitiker entwickelt sich diese Form ehelichen Zusammenlebens immer mehr zum
Regelfall. Ehepartner, die eine solche Form des Zusammenlebens praktizieren, heißen in
der amerikanischen Umgangssprache inzwischen "dinks" (Abkürzung für double
income no kids).
Muß eine solche Form der Partnerschaft
auseinandergesetzt werden, können die gesetzlichen Regeln zu einigen Ungerechtigkeiten
führen. Denn es ist ja beim besten Willen nicht einzusehen, warum zwei Partner, die schon
vor der Ehe für sich selbst sorgen konnten und dies auch während der Ehe im Prinzip
getan haben, plötzlich zum Ende der Ehe ihr Vermögen im Wege des Zugewinnausgleichs durcheinanderwürfeln sollen.
Es ist auch nicht einzusehen, warum der eine rentenrechtlich im Wege des Versorgungsausgleichs vom anderen profitieren sollte, während der
andere dann plötzlich weniger Rente hat. Am wenigsten ist einzusehen, warum der
Minderverdienende, gleichwohl aber auf eigenen Füßen stehende Ehegatte vom anderen Aufstockungsunterhalt verlangen sollte.
Diese Ungerechtigkeiten können vermieden werden,
wenn die Eheleute einen Ehevertrag abschließen und in diesem
Zweckmäßig ist es in diesem Zusammenhang, auch
gleichzeitig eine testamentarische Verfügung zu treffen. So ist es beispielsweise
möglich, daß sich die Eheleute im Ehevertrag gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Diese Form des Ehevertrages ist jedoch nicht ganz
ungefährlich, weil sie ähnlich wie die gesetzlichen Regelungen unflexibel
ist. Die vertraglich vereinbarte Form des ehelichen Zusammenlebens mag für den Beginn der
Ehe richtig sein. Ändern sich jedoch die Vorstellungen der Ehegatten und wird aus einem
Leben zu zweit dann plötzlich ein Leben zu dritt oder gar zu viert, weil Kinder
hinzukommen, kann die Vereinbarung im Falle der Scheidung zu Ungerechtigkeiten führen, da
wegen des familiären Zuwachses einer der Ehegatten ja nicht mehr voll arbeiten kann und
deshalb weniger Rentenansprüche hinzubekommt als der andere Ehegatte und weniger
Vermögen hinzuverdienen kann. Kommt es gar zu einer Scheidung, während die Kinder noch
nicht "aus dem Gröbsten heraus sind", steht dem dann alleinerziehenden
Ehegatten nicht einmal Unterhalt wegen Kindeserziehung zu.
Stellt sich also Familienzuwachs ein, sollte der Ehevertrag entsprechend abgeändert
werden. Noch besser ist es, gleich von vornherein eine flexible Vertragsvereinbarung zu
treffen, die die Möglichkeit von gemeinsamen Kindern mit einschließt. Diese Möglichkeit
wird im Kapitel "Beide verdienen, Kinder sind geplant") näher erläutert.