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Beide verdienen und die Ehe soll kinderlos bleiben 

Zum großen Leidwesen aller Familien- und Rentenpolitiker entwickelt sich diese Form ehelichen Zusammenlebens immer mehr zum Regelfall. Ehepartner, die eine solche Form des Zusammenlebens praktizieren, heißen in der amerikanischen Umgangssprache inzwischen "dinks" (Abkürzung für double income no kids). 

Muß eine solche Form der Partnerschaft auseinandergesetzt werden, können die gesetzlichen Regeln zu einigen Ungerechtigkeiten führen. Denn es ist ja beim besten Willen nicht einzusehen, warum zwei Partner, die schon vor der Ehe für sich selbst sorgen konnten und dies auch während der Ehe im Prinzip getan haben, plötzlich zum Ende der Ehe ihr Vermögen im Wege des Zugewinnausgleichs durcheinanderwürfeln sollen. Es ist auch nicht einzusehen, warum der eine rentenrechtlich im Wege des Versorgungsausgleichs vom anderen profitieren sollte, während der andere dann plötzlich weniger Rente hat. Am wenigsten ist einzusehen, warum der Minderverdienende, gleichwohl aber auf eigenen Füßen stehende Ehegatte vom anderen Aufstockungsunterhalt verlangen sollte. 

Diese Ungerechtigkeiten können vermieden werden, wenn die Eheleute einen Ehevertrag abschließen und in diesem 

Zweckmäßig ist es in diesem Zusammenhang, auch gleichzeitig eine testamentarische Verfügung zu treffen. So ist es beispielsweise möglich, daß sich die Eheleute im Ehevertrag gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. 

Diese Form des Ehevertrages ist jedoch nicht ganz ungefährlich, weil sie – ähnlich wie die gesetzlichen Regelungen – unflexibel ist. Die vertraglich vereinbarte Form des ehelichen Zusammenlebens mag für den Beginn der Ehe richtig sein. Ändern sich jedoch die Vorstellungen der Ehegatten und wird aus einem Leben zu zweit dann plötzlich ein Leben zu dritt oder gar zu viert, weil Kinder hinzukommen, kann die Vereinbarung im Falle der Scheidung zu Ungerechtigkeiten führen, da wegen des familiären Zuwachses einer der Ehegatten ja nicht mehr voll arbeiten kann und deshalb weniger Rentenansprüche hinzubekommt als der andere Ehegatte und weniger Vermögen hinzuverdienen kann. Kommt es gar zu einer Scheidung, während die Kinder noch nicht "aus dem Gröbsten heraus sind", steht dem dann alleinerziehenden Ehegatten nicht einmal Unterhalt wegen Kindeserziehung zu.
Stellt sich also Familienzuwachs ein, sollte der Ehevertrag entsprechend abgeändert werden. Noch besser ist es, gleich von vornherein eine flexible Vertragsvereinbarung zu treffen, die die Möglichkeit von gemeinsamen Kindern mit einschließt. Diese Möglichkeit wird im Kapitel "Beide verdienen, Kinder sind geplant") näher erläutert.

 

 

© G. Kaßing, Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Familienrecht - zuletzt geändert 19.03.1999

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