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Gütertrennung 

Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung, dann bleiben die Vermögen von Mann und Frau vollkommen voneinander getrennt. Beide haben ihr eigenes Vermögen und können darüber alleine verwalten und auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten darüber verfügen (was bei der Zugewinngemeinschaft beispielsweise nicht so ist!). 

Endet die Ehe, so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten mehr Vermögen erworben hat als der andere. Ein Ausgleich zwischen den Vermögensmassen erfolgt nicht. 

Dieser Güterstand bietet sich speziell für Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder an. Er stellt für diese Form des Zusammenlebens zweifelsohne die gerechteste Lösung dar.

 

 

© G. Kaßing, Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Familienrecht - zuletzt geändert 19.03.1999

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