Gütertrennung
Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung, dann bleiben die
Vermögen von Mann und Frau vollkommen voneinander getrennt. Beide haben ihr eigenes
Vermögen und können darüber alleine verwalten und auch ohne Zustimmung des anderen
Ehegatten darüber verfügen (was bei der Zugewinngemeinschaft beispielsweise nicht so
ist!).
Endet die Ehe, so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten
mehr Vermögen erworben hat als der andere. Ein Ausgleich zwischen den Vermögensmassen
erfolgt nicht.
Dieser Güterstand bietet sich speziell für
Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder an. Er stellt für diese Form des Zusammenlebens
zweifelsohne die gerechteste Lösung dar.