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Kindesentführungen

Der Fall Becker ./. Becker hat es wieder einmal gezeigt: Bei gemischt nationalen Ehen stellt die Regelung der Frage, wo die Kinder bleiben, wenn sich die Eltern trennen. ein großes Problem dar. Etliche Partner versuchen, dieses Problem dadurch zu lösen, indem sie sich die Kinder einfach unter den Arm klemmen und in ihr Heimatland reisen. Der zurückgebliebene Partner muß dann vom Ausland aus versuchen, Kontakt zu den Kindern zu bekommen oder diese eventuell zurückzuholen.

Auf diesen Seiten werden wir demnächst zu diesem Problem Hinweise zusammenstellen. Einstweilen verweisen wir auf zwei gute Hyperlinks zu diesem Thema:

Kinder - Nach - Hause
Eine erstklassige, mehrsprachige Seite zum Thema Kindesentführungen, erstellt vom Committee for missing Children, auf der es vor allem Texte zwischenstaatlicher Abkommen zum Problem der Kindesentführungen gibt und ferner Adressen, Adressen, Adressen...

ARD - Ratgeber - Recht
Hier bekommen Sie erste konkrete Tips, was Sie tun können, wenn Sie mit dem Problem konfrontiert werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 19.01.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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