Dein und mein nach der Scheidung:
Die Verteilung der ehelichen Güter
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Sehr viele Eheleute gehen genauso auseinander, wie
sie zusammen gekommen sind – nämlich ohne irgend einen Pfennig Geld. Bei solchen
Scheidungen braucht sich dann konsequenter Weise auch niemand Gedanken darüber zu machen,
wie denn das während der Ehe Erworbene zwischen den Eheleuten zu verteilen ist. Es ist ja
nichts da. Bei ebenso vielen Ehen ist die Frage aber akut. Denn immerhin unterstützt der
Staat ja die Vermögensbildung, insbesondere durch steuerrechtliche Vorschriften. Der
Drang der Deutschen zum Eigenheim ist daher ungebrochen, weshalb es am Ende vieler Ehen
dann eben doch Vermögen gibt, das zu verteilen ist. Und dann stellt sich natürlich die
Frage: Wer kriegt was und wieviel und wie kriegen wir die Sache auseinander?
Die folgenden Erläuterungen betreffen übrigens nicht die Verteilung des Hausrats
und die Regelungen, wer in der Ehewohnung weiter wohnen darf oder nicht. Das stellen das
Wohnrecht an der ehelichen Eigentumswohnung und der Hausrat häufig ebenfalls große
Vermögenswerte dar. Die Verteilung dieser Werte erfolgte jedoch nach den Regeln der
Hausratsverordnung und wird an anderer Stelle erläutert. Die Rede ist hier nur vom
"übrigen" Vermögen, also von dem Vermögen, das nicht im Hausrat steckt. Wie
dieses Vermögen bei der Scheidung verteilt wird, das hängt davon ab, ob Sie