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Wie funktioniert der Zugewinnausgleich? 

Kurz zusammengefaßt muß zunächst der Zugewinn jedes Ehegatten ermittelt werden. Wer dann von den beiden den höheren Zugewinn hat, der muß die Hälfte des Überschusses dem anderen auszahlen. Für den Begriff des "Zugewinns" gibt es eine gesetzliche Definition in § 1373 BGB. Nach dieser Vorschrift ist Zugewinn "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt". 

Das bedeutet, daß wir uns bei jedem Ehegatten ansehen müssen 

Außerdem müssen wir uns fragen:

 

 

© G. Kaßing, Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Familienrecht - zuletzt geändert 20.06.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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