Kindesunterhalt neue
Regelung der Kindergeldanrechnung ab dem 01.01.2001
Das Kindergeld ist ja was viele gar nicht wissen eigentlich nicht für
die Kinder sondern für die Eltern da. Es wird vom Staat quasi als Dankeschön dafür
ausgezahlt, dass die Eltern bevölkerungspolitisch so vernünftig waren, einen
zukünftigen Rentenzahler in die Welt zu setzen und sich jetzt die Mühe machen, ihn auch
aufzuziehen. Böse Zungen behaupten, dass das Kindergeld eigentlich ein Schmerzensgeld
dafür sei, dass man Kinder habe. Eigentlich müßte es nicht Kindergeld sondern
Elterngeld heißen.
Für die ersten beiden Kinder gibt es im Moment pro Kind DM 270,00 Kindergeld im Monat,
und dieser Betrag steht beiden Eltern gemeinsam zu. Jeder darf also im Prinzip DM 135,00
für sich verbrauchen.
Leben die Eltern nicht zusammen, wurde bisher im Gesetz die Sache so geregelt, dass der
eine das Kindergeld komplett vom Staat bezieht und der andere im Rahmen seiner
Unterhaltspflichten vom zu zahlenden Kindesunterhalt DM 135,00, also seine Hälfte des
Kindergeldes abzieht, damit er auch in den Genuß der staatlichen Förderung kommt. Damit
war eigentlich ein für die Eltern gerechter Ausgleich erreicht.
Schon seit Jahren weisen jedoch kritische Geister darauf hin, dass bei dieser Regelung
diejenigen zu kurz kommen, um die es eigentlich geht nämlich die Kinder. Dieser
pauschal durchführbare Abzug des halben Kindergeldes führte nämlich zum Teil zu sehr
bedenklichen Ergebnissen: Wenn Papa und Mama getrennt leben, Schmalhans Küchenmeister und
am Ende es Geldes noch viel zu viel im Monat übrig ist, dann kommt es die allein
erziehende Mutter sehr hart an, wenn der Vater von den DM 355,00 Unterhalt, die er
eigentlich laut Düsseldorfer-Tabelle zahlen muß, auch noch DM 135,00 abzieht. Denn
eigentlich reicht ja schon der Betrag von DM 355,00 gar nicht aus, um das Kind
vollständig versorgen zu können. Und was macht denn die leidgeprüfte Mutter mit ihrem
Anteil von DM 135,00? Sie investiert es ja schließlich auch komplett in's Kind, damit es
ihm gut geht. Während der zahlende Vater seinen Anteil bisher für sich behalten durfte.
Dieser bedenklichen Situation hat der Gesetzgeber jetzt Rechnung getragen und das
Gesetz per 01.01.2001 geändert. Jetzt dürfen diejenigen, die Unterhalt zahlen, Ihr
Kindergeld zum Teil gar nicht mehr, zum Teil nicht mehr in voller Höhe abziehen. Um einen
Überblick über die neue Regelung zu geben, seien folgende Fragen beantwortet: