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Kindesunterhalt – neue Regelung der Kindergeldanrechnung ab dem 01.01.2001

Das Kindergeld ist ja – was viele gar nicht wissen – eigentlich nicht für die Kinder sondern für die Eltern da. Es wird vom Staat quasi als Dankeschön dafür ausgezahlt, dass die Eltern bevölkerungspolitisch so vernünftig waren, einen zukünftigen Rentenzahler in die Welt zu setzen und sich jetzt die Mühe machen, ihn auch aufzuziehen. Böse Zungen behaupten, dass das Kindergeld eigentlich ein Schmerzensgeld dafür sei, dass man Kinder habe. Eigentlich müßte es nicht Kindergeld sondern Elterngeld heißen. 

Für die ersten beiden Kinder gibt es im Moment pro Kind DM 270,00 Kindergeld im Monat, und dieser Betrag steht beiden Eltern gemeinsam zu. Jeder darf also im Prinzip DM 135,00 für sich verbrauchen. 

Leben die Eltern nicht zusammen, wurde bisher im Gesetz die Sache so geregelt, dass der eine das Kindergeld komplett vom Staat bezieht und der andere im Rahmen seiner Unterhaltspflichten vom zu zahlenden Kindesunterhalt DM 135,00, also seine Hälfte des Kindergeldes abzieht, damit er auch in den Genuß der staatlichen Förderung kommt. Damit war eigentlich ein für die Eltern gerechter Ausgleich erreicht.
Schon seit Jahren weisen jedoch kritische Geister darauf hin, dass bei dieser Regelung diejenigen zu kurz kommen, um die es eigentlich geht – nämlich die Kinder. Dieser pauschal durchführbare Abzug des halben Kindergeldes führte nämlich zum Teil zu sehr bedenklichen Ergebnissen: Wenn Papa und Mama getrennt leben, Schmalhans Küchenmeister und am Ende es Geldes noch viel zu viel im Monat übrig ist, dann kommt es die allein erziehende Mutter sehr hart an, wenn der Vater von den DM 355,00 Unterhalt, die er eigentlich laut Düsseldorfer-Tabelle zahlen muß, auch noch DM 135,00 abzieht. Denn eigentlich reicht ja schon der Betrag von DM 355,00 gar nicht aus, um das Kind vollständig versorgen zu können. Und was macht denn die leidgeprüfte Mutter mit ihrem Anteil von DM 135,00? Sie investiert es ja schließlich auch komplett in's Kind, damit es ihm gut geht. Während der zahlende Vater seinen Anteil bisher für sich behalten durfte.

Dieser bedenklichen Situation hat der Gesetzgeber jetzt Rechnung getragen und das Gesetz per 01.01.2001 geändert. Jetzt dürfen diejenigen, die Unterhalt zahlen, Ihr Kindergeld zum Teil gar nicht mehr, zum Teil nicht mehr in voller Höhe abziehen. Um einen Überblick über die neue Regelung zu geben, seien folgende Fragen beantwortet: 

 

 

© G. Kaßing, Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Familienrecht - zuletzt geändert 29.12.2000

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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