Bevor der Wahlkampf sinnvolles politisches
Handeln unmöglich machte, hat der Gesetzgeber am 01.07.1998 noch eine der wichtigsten
Gesetzes-Änderungen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht: Die Änderungen im
Familienrecht. Sie sind außerordentlich vielfältig und weitreichend. Als erste
Information sind hier die wichtigsten und besonders einschneidenden Neuregelungen aus den
nachfolgend aufgelisteten Bereichen kurz erläutert: