LOGO3.GIF (1537 Byte)Familienrecht - Die Neuregelungen
per  01.07.1998

 

Bevor der Wahlkampf sinnvolles politisches Handeln unmöglich machte, hat der Gesetzgeber am 01.07.1998 noch eine der wichtigsten Gesetzes-Änderungen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht: Die Änderungen im Familienrecht. Sie sind außerordentlich vielfältig und weitreichend. Als erste Information sind hier die wichtigsten und besonders einschneidenden Neuregelungen aus den nachfolgend aufgelisteten Bereichen kurz erläutert: 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.07.1998

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