Was muß der Nachbar beachten?
Auch wer sich den Jahreswechsel eher ruhig und beschaulich vorstellt, muß die
Knallerei in seiner Umgebund dulden oder notfalls einen Kurzurlaub auf einem Einödhof
buchen. Denn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist ein althergebrachter
Brauch, der vom überwiegenden Teil der Bevölkerung freudig begangen wird und deshalb von
der ruhesuchenden Minderheit ertragen werden muß. Ebenso ist es nicht zu beanstanden,
wenn einige Nachbarn im Anschluß an das Abbrennen des Feuerwerks noch ein kleines
Straßenfest machen, solange die Lärmbelästigung nicht überhand nimmt und der Spaß
nicht ewig dauert. So etwa gegen zwei Uhr früh sollte draußen aber spätestens Schluß
sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollte man auch die Polizei nicht wegen ruhestörenden Lärms
alarmieren. Sie kommt nicht, da die Beamten genau wissen, daß sie die Feier nicht
unterbinden können. Die beste Alternative ist wirklich: Gute Miene zum bösen Spiel
machen und Mitfeiern! Sonst bleibt nur noch Ohropax oder der oben erwähnte Kurzurlaub.
Ihre Fenster sollten Sie gegen Querschläger dadurch schützen, daß Sie die Rolläden
herunterlassen. Ihr Auto sollten Sie am besten in die Garage oder sonst an einen
Platz stellen, an dem es vor herabfallenden Feuerwerksteilen und vor Querschlägern
geschützt ist. Wird es beschädigt, ist die Beweislage meist ungünstig. Denn wo einer
knallt, tun dies meist auch noch mehr, und es läßt sich im Einzelnen in aller Regel
nicht mehr beweisen, von wem der Knallkörper stammt, der Ihr Auto oder Fenster
beschädigt hat und ob derjenige sich beim Zünden nicht an die Gebrauchsanweisung
gehalten hat.