LOGO3.GIF (1537 Byte)Silvesterfeuerwerk

Haftungsfragen

 

Was muß der Nachbar beachten?

Auch wer sich den Jahreswechsel eher ruhig und beschaulich vorstellt, muß die Knallerei in seiner Umgebund dulden oder notfalls einen Kurzurlaub auf einem Einödhof buchen. Denn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist ein althergebrachter Brauch, der vom überwiegenden Teil der Bevölkerung freudig begangen wird und deshalb von der ruhesuchenden Minderheit ertragen werden muß. Ebenso ist es nicht zu beanstanden, wenn einige Nachbarn im Anschluß an das Abbrennen des Feuerwerks noch ein kleines Straßenfest machen, solange die Lärmbelästigung nicht überhand nimmt und der Spaß nicht ewig dauert. So etwa gegen zwei Uhr früh sollte draußen aber spätestens Schluß sein.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollte man auch die Polizei nicht wegen ruhestörenden Lärms alarmieren. Sie kommt nicht, da die Beamten genau wissen, daß sie die Feier nicht unterbinden können. Die beste Alternative ist wirklich: Gute Miene zum bösen Spiel machen und Mitfeiern! Sonst bleibt nur noch Ohropax oder der oben erwähnte Kurzurlaub.

Ihre Fenster sollten Sie gegen Querschläger dadurch schützen, daß Sie die Rolläden herunterlassen. Ihr Auto sollten Sie am besten in die Garage  oder sonst an einen Platz stellen, an dem es vor herabfallenden Feuerwerksteilen und vor Querschlägern geschützt ist. Wird es beschädigt, ist die Beweislage meist ungünstig. Denn wo einer knallt, tun dies meist auch noch mehr, und es läßt sich im Einzelnen in aller Regel nicht mehr beweisen, von wem der Knallkörper stammt, der Ihr Auto oder Fenster beschädigt hat und ob derjenige sich beim Zünden nicht an die Gebrauchsanweisung gehalten hat.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.12.1998

 

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