Gilt das Widerrufsrecht nur für Kaufverträge oder auch für andere Verträge?
Nachdem die Kundenfänger zwischenzeitlich nicht nur Waren
anbieten, sondern auch Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, hat sich der
Gesetzgeber dazu entschlossen, die einschlägigen Vorschriften nicht nur für
Kaufverträge, sondern für alle entgeltlichen Vertragsgeschäfte gelten zu lassen. Sie
können also auch widerrufen, wenn ein Handwerker zu Ihnen in die Wohnung kommt und Sie
mit ihm den Einbau neuer Fenster vereinbaren (das ist kein Kaufvertrag, sondern ein
Werkvertrag). Auch Maklerverträge (z.B. Partnerschafts-Vermittlungsverträge) lassen sich
binnen einer Woche widerrufen, wenn Sie auf die auf die oben beschriebenen Arten und
Weisen zustandekommen.