LOGO3.GIF (1537 Byte)Vertreterbesuche - Widerruf von "Haustürgeschäften"



Gilt das Widerrufsrecht nur für Kaufverträge oder auch für andere Verträge?

Nachdem die Kundenfänger zwischenzeitlich nicht nur Waren anbieten, sondern auch Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die einschlägigen Vorschriften nicht nur für Kaufverträge, sondern für alle entgeltlichen Vertragsgeschäfte gelten zu lassen. Sie können also auch widerrufen, wenn ein Handwerker zu Ihnen in die Wohnung kommt und Sie mit ihm den Einbau neuer Fenster vereinbaren (das ist kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag). Auch Maklerverträge (z.B. Partnerschafts-Vermittlungsverträge) lassen sich binnen einer Woche widerrufen, wenn Sie auf die auf die oben beschriebenen Arten und Weisen zustandekommen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 06.12.1999

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