LOGO3.GIF (1537 Byte)Vertreterbesuche - Widerruf von "Haustürgeschäften"



Gerichtsstand

Werden Sie trotz Widerrufs auf Abnahme der Heizdecke oder des Kochgeschirrs und auf Zahlung des Kaufpreises verklagt, dann muß der Verkäufer die Klage unbedingt an Ihrem Wohnort erheben. Selbst wenn im Vertrag ein anderer Gerichtsstand vereinbart ist, ist diese Vereinbarung unwirksam. Sie können also davon ausgehen, daß Sie eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung vor einem heimischen Gericht führen können.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 06.12.1999

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