Widerruf von Haustürgeschäften
Also der Staubsauger-Vertreter, der uns früher alle 6 Monat
das neueste Modell andrehen wollte, der war schon lange nicht mehr bei uns. Und der Typ
mit der schlecht sitzenden Krawatte, der uns immer diesen Super-Duper Küchenmixer
aufschwatzen wollte, der hat sich auch schon ewig nicht mehr blicken lassen. Aber das
heißt leider noch nicht, daß derlei Geschäftsmethoden zwischenzeitlich ausgestorben
sind. Zum Beispiel ist erst kürzlich eine Nachbarin von uns begeistert von einer
Kaffee-Fahrt wiedergekommen und hatte dort nicht nur einen kompletten Satz neues
Küchengeschirr, sondern auch noch zwei Rheuma-Decken und einen aufblasbaren
Weihnachtsbaum erworben, und das mitten im Hochsommer, weil um diese Jahreszeit ja alles
billiger sei! Ein kurzer Blick in das Angebot des Versandhandels zeigte dann, daß sie bei
den Preisen kräftig über das Ohr gehauen wurde und dann war guter Rat teuer! Was tun?
Verträge, die man unterschrieben hat, muß man normalerweise
auch einhalten. Allerdings gibt es davon ein paar Ausnahmen, und zwar speziell in den oben
genannten Fällen. Wenn einem bei einem Hausbesuch oder auf einer Kaffee-Fahrt etwas
aufgeschwatzt wird, dann kann man solche Verträge binnen einer Woche widerrufen. Wann das
geht und was Sie dabei beachten müssen, sei im Folgenden erläutert: