LOGO3.GIF (1537 Byte)Vertreterbesuche - Widerruf von "Haustürgeschäften"


Widerruf von Haustürgeschäften

Also der Staubsauger-Vertreter, der uns früher alle 6 Monat das neueste Modell andrehen wollte, der war schon lange nicht mehr bei uns. Und der Typ mit der schlecht sitzenden Krawatte, der uns immer diesen Super-Duper Küchenmixer aufschwatzen wollte, der hat sich auch schon ewig nicht mehr blicken lassen. Aber das heißt leider noch nicht, daß derlei Geschäftsmethoden zwischenzeitlich ausgestorben sind. Zum Beispiel ist erst kürzlich eine Nachbarin von uns begeistert von einer Kaffee-Fahrt wiedergekommen und hatte dort nicht nur einen kompletten Satz neues Küchengeschirr, sondern auch noch zwei Rheuma-Decken und einen aufblasbaren Weihnachtsbaum erworben, und das mitten im Hochsommer, weil um diese Jahreszeit ja alles billiger sei! Ein kurzer Blick in das Angebot des Versandhandels zeigte dann, daß sie bei den Preisen kräftig über das Ohr gehauen wurde und dann war guter Rat teuer! Was tun?

Verträge, die man unterschrieben hat, muß man normalerweise auch einhalten. Allerdings gibt es davon ein paar Ausnahmen, und zwar speziell in den oben genannten Fällen. Wenn einem bei einem Hausbesuch oder auf einer Kaffee-Fahrt etwas aufgeschwatzt wird, dann kann man solche Verträge binnen einer Woche widerrufen. Wann das geht und was Sie dabei beachten müssen, sei im Folgenden erläutert:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 06.12.1999

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