Warum Schwerpunkte?
Der Elektriker, der auf Überland-Hochspannungsleitungen
eingearbeitet ist, kann natürlich auch eine Steckdose installieren oder eine Glühbirne
einschrauben.
Und der auf Krebserkrankungen spezialisierte Professor der Medizin kann einem Patienten
durchaus bei einer Grippe oder einer Prellung weiterhelfen.
Und schließlich kann auch der abgehobenste Modeschöpfer aus Paris notfalls einen Saum
hoch nähen oder einen Reißverschluss einsetzen.
Ähnlich ist es bei den Anwälten. Sie haben Ihr juristisches
Handwerk von der Pike auf komplett erlernt und kennen sich in jedem Rechtsgebiet
grundsätzlich aus - nur entwickeln Sie im Laufe der Jahre Vorlieben für bestimmte
Rechtsgebiete. Und auf diese Rechtsgebiete verlagern Sie dann schwerpunktmäßig ihre
Tätigkeit. Daraus ergeben sich dann die so genannten Interessen- und
Tätigkeitsschwerpunkte.
Wenn ein Anwalt also für seine Tätigkeit Schwerpunkte
angibt, bedeutet das nur, dass er in den angegebenen Bereichen besonders gern und oft
tätig ist. In allen übrigen Rechtsgebieten verfügt er jedoch ebenfalls über fundierte
Grundkenntnisse.
Bei uns liegen die Tätigkeitsschwerpunkte
in den Bereichen
Auf diesen Gebieten hat
RA Kaßing jeweils langjährige
Erfahrung im prozessualen und im außergerichtlichen Bereich.
Weitere Interessenschwerpunkte liegen
in den Bereichen
Es gibt natürlich auch Rechtsgebiete, die
unseren Neigungen absolut nicht entsprechen und auf
denen wir deshalb nicht tätig werden.
Für jedes dieser Gebiete ist uns aber
ein Kollege oder eine Kollegin bekannt, an den oder die
wir Sie bedenkenlos weiterempfehlen können.