Es gilt die gesetzliche
Gewährleistung
Das ist immer dann der Fall, wenn der Verkäufer mit Ihnen im
Kleingedruckten oder sonst nichts Besonderes wie z.B.Nachbesserung oder Umtausch abgemacht
hat. Das kann für Sie Vorteile oder Nachteile haben:
Ihre Vorteile: Sie müssen sich nicht auf
einen Umtausch gegen eine andere Ware oder einen Warengutschein einlassen und können Ihr
Geld zurückverlangen oder eventuell - wenn Sie die gekaufte Sache trotz Mangels behalten
wollen - eine Kaufpreisminderung heraushandeln.
Ihre Nachteile: Eine Garantie geht oft
weiter als die gesetzliche Gewährleistung. Oft übernimmt der Händler oder der
Hersteller nicht nur die Gewähr dafür, daß die verkaufte Sache fehlerfrei ist, sondern
auch dafür, daß sie eine Zeitlang fehlerfrei bleiben wird, wenn man sie nicht mit Gewalt
kaputt macht. Diese Gewähr übernimmt nach dem Gesetz niemand.
Auf jeden Fall beachten: Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
verjähren nach 6 Monaten. Wer sich bis dahin beim Verkäufer wegen eines Mangels
nicht gerührt hat, der kann im Normalfall nichts mehr machen, es sei denn, er kann
nachweisen, daß ihn der Verkäufer beim Kauf über's Ohr gehauen hat.