Balkon und Terrasse -Rechtsfragen
rund um die "Insel der häuslichen Erholung"
Inzwischen gibt es eine Menge Leute, die im Sommer nicht mehr
in Urlaub fahren, weil sie herausgefunden haben, daß dann - zumindest meistens - auch
hier das Wetter schön ist. Stattdessen flüchten sie lieber außerhalb der Saison vor dem
kalten Wetter, um dann im sonnigen Süden leere Strände und zivile Preise zu genießen.
Und wenn es hier heiß ist, dann sitzen sie auf dem Balkon oder der Terrasse und lassen es
sich gutgehen. Wenn aber dann das Kindergeschrei oder die Grillschwaden aus der
Nachbarschaft herüberdringen, dann stellt sich oft die Frage, was darf ich mit meinem
Balkon eigentlich anfangen? Klar ist, daß Sie grundsätzlich auf Ihrem Balkon alles tun
dürfen, was die Nachbarn und den Vermieter nicht ärgern kann oder nicht ärgern darf.
Wegen einiger spezieller Fragen gibt es aber immer wieder Unklarheiten, deshalb dazu
einige nähere Erläuterungen: