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Balkon und Terrasse -Rechtsfragen rund um die "Insel der häuslichen Erholung"

Inzwischen gibt es eine Menge Leute, die im Sommer nicht mehr in Urlaub fahren, weil sie herausgefunden haben, daß dann - zumindest meistens - auch hier das Wetter schön ist. Stattdessen flüchten sie lieber außerhalb der Saison vor dem kalten Wetter, um dann im sonnigen Süden leere Strände und zivile Preise zu genießen. Und wenn es hier heiß ist, dann sitzen sie auf dem Balkon oder der Terrasse und lassen es sich gutgehen. Wenn aber dann das Kindergeschrei oder die Grillschwaden aus der Nachbarschaft herüberdringen, dann stellt sich oft die Frage, was darf ich mit meinem Balkon eigentlich anfangen? Klar ist, daß Sie grundsätzlich auf Ihrem Balkon alles tun dürfen, was die Nachbarn und den Vermieter nicht ärgern kann oder nicht ärgern darf. Wegen einiger spezieller Fragen gibt es aber immer wieder Unklarheiten, deshalb dazu einige nähere Erläuterungen:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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