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Darf ich Blumen aufstellen?

Natürlich dürfen Sie das - und jeder vernünftige Hausbesitzer ist froh, wenn Sie durch Blumen aus Ihrem Balkon ein Schmuckstück machen. Für Ihre Blumen dürfen Sie daher z.B. ein Rankgitter anbringen (AG Schönberg, WM 85, S. 277). Selbstverständlich dürfen Sie Blumen auf den Fußboden Ihres Balkons stellen. Sie müssen dann nur dafür sorgen, daß das Gießwasser frei ablaufen kann und nicht evtl. den Untergrund beschädigt. Sie dürfen an der Balkonbrüstung sowohl innen als auch außen Blumenkästen aufhängen. Die außenhängenden Kästen müssen allerdings so befestigt sein, daß eine Gefährdung der Passanten auf der Straße ausgeschlossen ist. Wenn Sie außenhängende Kästen gießen, müssen Sie sich davon überzeugen, daß unten gerade niemand vorbeigeht. Gegen Blumenkästen außen am Balkon kann der Vermieter allenfalls etwas einwenden, wenn sie zur Fassade absolut nicht passen. Aus diesem Grunde sollte man sicherheitshalber vorher den Vermieter fragen, ob die Blumenkästen angebracht werden dürfen. In der Regel darf er die Zustimmung nicht verweigern.

Generell sollten Sie Blumenkästen und -töpfe so sichern, daß sie auch bei starkem Sturm oder Gewitterböen nicht vom Balkon geweht werden können. Passiert das nämlich, können Sie unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung haftbar sein und mit Schadenersatzforderungen überzogen werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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