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Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Die typische Antwort lautet: Jein.

Sie dürfen schon grillen, die Nachbarn dürfen aber nichts davon merken - und das ist natürlich schwierig. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes müssen Sie sicherstellen, daß  und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang und Holzkohlenschwaden überhaupt nicht in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen. In der Praxis bedeutet dies, daß Sie eigentlich Holzkohlengrills auf dem Balkon nicht mehr verwenden dürfen, so daß Sie in diesem Fall gezwungen sind, auf einen Gasgrill auszuweichen. Wann der Duft, der von Ihrem Grillfleisch ausgeht, für den Nachbarn unzumutbar wird, ist sehr eine Frage des Einzelfalles. Am besten schließen Sie sich vor Ihrer Grillaktion mit den Nachbarn kurz und holen sich eine Genehmigung.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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