Inwieweit darf man auf dem
Balkon essen, trinken, etc.?
Noch gelten in Deutschland die normalen Zeiten, die in vielen
örtlichen Lärmschutzverordnungen auch so niedergelegt sind. In der Zeit von 9.00 bis
12.00 und von 15.00 bis 22.00 Uhr dürfen Sie auf dem Balkon essen und trinken und sich in
normaler Lautstärke unterhalten. Sie dürfen sogar gelegentlich eine Party veranstalten,
wenn dadurch die Nachbarn nicht mehr als erträglich gestört werden. Ab 22.00 Uhr müssen
Sie dann auf die Einhaltung der Nachtruhe achten, so daß dann auch in normaler
Gesprächslautstärke auf dem Balkon nicht mehr weitergefeiert werden darf. Bis dahin darf
sich aber über ein lebhaftes Gespräch und über Gläserklirren niemand aufregen.