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Inwieweit darf man auf dem Balkon essen, trinken, etc.?

Noch gelten in Deutschland die normalen Zeiten, die in vielen örtlichen Lärmschutzverordnungen auch so niedergelegt sind. In der Zeit von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 22.00 Uhr dürfen Sie auf dem Balkon essen und trinken und sich in normaler Lautstärke unterhalten. Sie dürfen sogar gelegentlich eine Party veranstalten, wenn dadurch die Nachbarn nicht mehr als erträglich gestört werden. Ab 22.00 Uhr müssen Sie dann auf die Einhaltung der Nachtruhe achten, so daß dann auch in normaler Gesprächslautstärke auf dem Balkon nicht mehr weitergefeiert werden darf. Bis dahin darf sich aber über ein lebhaftes Gespräch und über Gläserklirren niemand aufregen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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