miete.gif (6703 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Welche Miete ist eigentlich für meinen Balkon angemessen?

Diese Frage hängt sehr stark davon ab, welche Lage Ihre Wohnung hat und ob der Balkon beispielsweise auf eine verkehrsreiche Straße hinausgeht oder auf einen völlig stillen Park. Müssen Sie auf Ihrem Balkon viel Straßenlärm ertragen, darf der Vermieter die Balkonfläche bei der Miete überhaupt nicht berücksichtigen. In guten Lagen darf die Balkonfläche bis zu einem Viertel angerechnet werden, in hervorragenden Lagen maximal bis zur Hälfte (BayOLG, WM 83, S. 254). Das bedeutet, daß Sie auch in sehr guten Lagen von 10 qm Balkon nur fünf bezahlen müssen. Im übrigen darf der Balkon auf die Wohnfläche nicht angerechnet werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zur Titelseite Mietrecht
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing