Welche Miete ist eigentlich
für meinen Balkon angemessen?
Diese Frage hängt sehr stark davon ab, welche Lage Ihre
Wohnung hat und ob der Balkon beispielsweise auf eine verkehrsreiche Straße hinausgeht
oder auf einen völlig stillen Park. Müssen Sie auf Ihrem Balkon viel Straßenlärm
ertragen, darf der Vermieter die Balkonfläche bei der Miete überhaupt nicht
berücksichtigen. In guten Lagen darf die Balkonfläche bis zu einem Viertel angerechnet
werden, in hervorragenden Lagen maximal bis zur Hälfte (BayOLG, WM 83, S. 254). Das
bedeutet, daß Sie auch in sehr guten Lagen von 10 qm Balkon nur fünf bezahlen müssen.
Im übrigen darf der Balkon auf die Wohnfläche nicht angerechnet werden.