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Darf ich auf meinem Balkon Wäsche trocknen?

Das ist selbstverständlich ebenfalls gestattet. Weder Mitmieter noch Vermieter dürfen sich über auf dem Balkon aufgehängte Wäsche aufregen (LG Nürnberg-Fürth, WM 90, S. 199). Etwas anderes kann höchstens gelten, wenn auf Ihrem Balkon permanent Wäsche sichtbar aufgehängt ist. Handelt es sich aber dabei beispielsweise nur jeweils um ein oder zwei Handtücher, so wird Ihnen das mit Sicherheit niemand verbieten können.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.08.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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