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Wann darf der Vermieter ohne Vorankündigung die Wohnung betreten?
 

Grundsätzlich haben Sie an Ihrer Wohnung das Hausrecht. Verschafft sich der Vermieter Zutritt, ohne Sie vorher gefragt zu haben, begeht er Hausfriedensbruch.
Davon gibt es nur eine Ausnahme, wenn für die Wohnung oder das übrige Haus eine unmittelbare Gefahr besteht, die nur dadurch abgewendet werden kann, daß Ihre Wohnung betreten wird. Beispiel: In Ihrer Wohnung hat sich ein Wasserrohrbruch ereignet oder es bricht ein Feuer aus. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, ohne Vorankündigung die Wohnung sogar dann zu betreten, wenn Sie nicht daheim sind, um die Gefahr zu beseitigen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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