Zu welchen Tageszeiten darf der
Vermieter die Wohnung besichtigen?
Im Prinzip können Sie mit Ihrem Vermieter eine Besichtigung zu jeder Tages- und
Nachtzeit vereinbaren. Der Vermieter darf jedoch nicht von sich aus verlangen, die Wohnung
abends um 23.00 Uhr zu besichtigen, sondern muß sich an die üblichen
Geschäftszeiten halten, also die Besichtigung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00
Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchführen.