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Zu welchen Tageszeiten darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

 

Im Prinzip können Sie mit Ihrem Vermieter eine Besichtigung zu jeder Tages- und Nachtzeit vereinbaren. Der Vermieter darf jedoch nicht von sich aus verlangen, die Wohnung abends um 23.00 Uhr zu besichtigen, sondern muß sich an die üblichen Geschäftszeiten halten, also die Besichtigung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchführen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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