Wie oft darf der Vermieter meine
Wohnung besichtigen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt
es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der
Vermieter alle ein bis zwei Jahre Ihre Wohnung anschauen, ohne daß ein
konkreter Grund dafür vorliegen müßte. Er ist dann berechtigt, routinemäßig
nachzusehen, ob evtl. Wartungsarbeiten durchzuführen sind bzw. ob sich die Wohnung noch
in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Ist im Mietvertrag ein häufigeres Besichtigungsrecht vereinbart, darf der Vermieter
auch öfter kommen.
Grundsätzlich muß sich der Vermieter vorher ankündigen, wobei in
der Rechtsprechung keine Einigkeit darüber besteht, wie lange vorher der Vermieter den
Termin bekanntgeben muß. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24
Stunden für ausreichend (AG Braunschweig, WM 81, S. 19; AG Neustadt, WM 79, S. 143; AG
Burgwedel, WM 74, S. 71). Andere Gerichte gehen von einer längeren Frist aus.
Der Vermieter muß jedenfalls bei der Terminsvereinbarung auf den Mieter Rücksicht
nehmen. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie vom Vermieter verlangen, daß er den
Termin drei bis vier Tage vorher ankündigt (AG Münster, WM 82, S. 282).