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Kann der Vermieter den Zutritt zur Wohnung erzwingen?
 

Grundsätzlich kann der Vermieter Sie zwingen, zuzulassen, daß er die Wohnung betreten kann, jedoch nicht mit eigener Gewalt. Er muß notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn die Sache eilig ist, besteht für den Vermieter auch die Möglichkeit, sich den Zutritt im Wege der einstweiligen Verfügung zu verschaffen (LG Berlin, WM 80, S. 185). Dafür muß jedoch ein erheblicher Grund vorliegen. 

Nur im Falle unmittelbarer Gefahr (Wasserrohrbruch, etc.) kann der Vermieter notfalls sogar Ihre Tür aufbrechen, ohne gegen Ihr Hausrecht zu verstossen. 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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