Kann der Vermieter den Zutritt
zur Wohnung erzwingen?
Grundsätzlich kann der Vermieter Sie zwingen, zuzulassen, daß er die Wohnung
betreten kann, jedoch nicht mit eigener Gewalt. Er muß notfalls gerichtliche Hilfe in
Anspruch nehmen. Wenn die Sache eilig ist, besteht für den Vermieter auch die
Möglichkeit, sich den Zutritt im Wege der einstweiligen Verfügung zu verschaffen (LG
Berlin, WM 80, S. 185). Dafür muß jedoch ein erheblicher Grund vorliegen.
Nur im Falle unmittelbarer Gefahr (Wasserrohrbruch, etc.) kann der Vermieter notfalls
sogar Ihre Tür aufbrechen, ohne gegen Ihr Hausrecht zu verstossen.