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Besuch auch in kleineren Wohnungen? 

Eigentlich ist ein 1-Zimmer-Appartement auf die Benutzung durch eine Person zugeschnitten. Theoretisch könnte der Vermieter also hergehen und monieren, daß das Appartement überbelegt ist, wenn Sie eine weitere Person (oder gar mehrere) ein paar Tage bei sich beherbergen. Die Rechtsprechung ist anderer Meinung und sagt, daß eine solche vorübergehende Überbelegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muß.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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