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Das Besuchsrecht des Mieters 

Obwohl wir angeblich in modernen Zeiten leben, ist so manchem Vermieter und so manchen Nachbarn der Damen- oder Herrenbesuch, den Sie zu sich in die Wohnung einladen, nach wir vor ein Anlaß, sich aufzuregen. 

Gott sei Dank sind immerhin die Gerichte jetzt so weit, daß sie hier den Mietern keine unvernünftigen Beschränkungen mehr auferlegen. Jeder darf grundsätzlich so oft und so lange Besuch empfangen, wie dies die Nachbarn und den Vermieter nicht beeinträchtigt. Wie weit der Mieter dabei gehen kann, beantworten die folgenden Fragen: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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