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Wann kann der Vermieter trotzdem Einwände gegen den Besuch erheben?
 

Normalerweise muß der Vermieter dulden, daß Sie Besuch empfangen. Dabei kann es dem Vermieter egal sein, wen Sie einladen, so lange dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt sind. Auf gut Deutsch: Sie können sich theoretisch einen Marsmenschen einladen, wenn dieser sich gesittet aufführt und mit seinem Raumschiff die Einfahrt nicht zuparkt. 

Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das Haus oder den Frieden mit der Nachbarschaft liegen. Laden Sie beispielsweise Saddam Hussein zu sich ein, dann würde der Vermieter Gefahr laufen, daß terroristische Anschläge auf sein Haus erfolgen bzw. wütende Demonstrationen auf der Straße stattfinden. Diesen Besuch muß er also nicht dulden. 

Der Hauseigentümer und die Nachbarn können auch dann beeinträchtigt werden, wenn sich der Besuch nicht an die normalen Regeln hält. Lärmt er im Haus herum oder zieht er in Ihrer Wohnung einen florierenden Drogenhandel auf, dann kann der Vermieter natürlich verlangen, daß Sie den Besuch hinauskomplimentieren.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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