Wann kann der Vermieter trotzdem
Einwände gegen den Besuch erheben?
Normalerweise muß der Vermieter dulden, daß Sie Besuch empfangen. Dabei kann es
dem Vermieter egal sein, wen Sie einladen, so lange dadurch seine eigenen Belange oder
diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt sind. Auf gut Deutsch: Sie können sich
theoretisch einen Marsmenschen einladen, wenn dieser sich gesittet aufführt und mit
seinem Raumschiff die Einfahrt nicht zuparkt.
Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das
Haus oder den Frieden mit der Nachbarschaft liegen. Laden Sie beispielsweise Saddam
Hussein zu sich ein, dann würde der Vermieter Gefahr laufen, daß terroristische
Anschläge auf sein Haus erfolgen bzw. wütende Demonstrationen auf der Straße
stattfinden. Diesen Besuch muß er also nicht dulden.
Der Hauseigentümer und die Nachbarn können auch dann beeinträchtigt werden, wenn
sich der Besuch nicht an die normalen Regeln hält. Lärmt er im Haus herum oder zieht er
in Ihrer Wohnung einen florierenden Drogenhandel auf, dann kann der Vermieter natürlich
verlangen, daß Sie den Besuch hinauskomplimentieren.