Haftung des Mieters für seinen
Besuch
Der Mieter haftet natürlich für das, was sein Besuch macht, genauso, wie wenn er
es selber tun würde. Beschädigt also der Besuch irgend etwas an der Wohnung oder am
Haus, dann muß der Mieter hierfür ebenso geradestehen und an den Vermieter Schadenersatz
bezahlen, wie wenn er den Schaden selbst verursacht hätte.
Das kann in extremen Fällen dazu führen, daß der Vermieter dem Mieter wegen eines
Verhaltens des Besuchs sogar fristlos kündigen kann (Beispiele: Der Besuch des Mieters
hantiert mit Schußwaffen oder legt Feuer in der Wohnung). Zwar ist der Besucher
normalerweise König. Trotzdem sollten Sie im eigenen Interesse darauf achten, daß er
sich an die Spielregeln hält.