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Wie lange darf der Besuch bleiben?
 

Es dürfte inzwischen kaum noch einen Vermieter geben, der in den Mietvertrag hineinschreibt, daß "Damenbesuch um 10.00 Uhr abends das Haus zu verlassen hat". Nur zur Klarstellung: Selbstverständlich darf man jemanden, den man eingeladen hat, auch bei sich daheim übernachten lassen. Der Besuch darf sogar erheblich länger dauern. Je nach regional unterschiedlicher Gerichtsmeinung dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne daß der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muß. Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, daß man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; so etwas darf der Vermieter natürlich untersagen). 

Wer länger als 8 Wochen Besuch haben möchte, der sollte sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Notwendig ist es auf jeden Fall, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt. Dann hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein Wörtchen mitzureden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.03.1999

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