Wann muß mir der Vermieter die
Erlaubnis zur Berufsausübung in der Wohnung erteilen?
Im Prinzip gilt der Grundsatz: Alles, was der Wohnung nicht weh tut und was die
Nachbarn nicht merken, muß der Vermieter auch genehmigen. Im einzelnen:
- Wenn die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit keine Schäden an der Wohnung oder im
Treppenhaus verursachen kann und keine unzumutbare Belästigung der Mitmieter zu erwarten
ist, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als die Tätigkeit zu genehmigen (LG
Hamburg, WM 92, 241; LG Stuttgart, WM 92, 250; LG Osnabrück, WM 86, 94). Folglich darf
der Vermieter dem Mieter grundsätzlich geräuschlose Heimarbeit ohne Kundenbesuch nicht
verwehren.
- Der Vermieter kann vom Mieter grundsätzlich nicht den Nachweis verlangen, daß er für
die beabsichtigte Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis hat (AG Münster, WM 88, 429).
Insbesondere muß der Vermieter genehmigen, daß Sie ein Telefax, ein Telefon oder einen
PC daheim gewerblich nutzen (AG Köln, WM 91, 571; AG Regensburg, WM 91, S. 678).
|