miete.gif (6703 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Wann muß mir der Vermieter die Erlaubnis zur Berufsausübung in der Wohnung erteilen? 

Im Prinzip gilt der Grundsatz: Alles, was der Wohnung nicht weh tut und was die Nachbarn nicht merken, muß der Vermieter auch genehmigen. Im einzelnen: 

  • Wenn die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit keine Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus verursachen kann und keine unzumutbare Belästigung der Mitmieter zu erwarten ist, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als die Tätigkeit zu genehmigen (LG Hamburg, WM 92, 241; LG Stuttgart, WM 92, 250; LG Osnabrück, WM 86, 94). Folglich darf der Vermieter dem Mieter grundsätzlich geräuschlose Heimarbeit ohne Kundenbesuch nicht verwehren.
  • Der Vermieter kann vom Mieter grundsätzlich nicht den Nachweis verlangen, daß er für die beabsichtigte Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis hat (AG Münster, WM 88, 429).
  • Insbesondere muß der Vermieter genehmigen, daß Sie ein Telefax, ein Telefon oder einen PC daheim gewerblich nutzen (AG Köln, WM 91, 571; AG Regensburg, WM 91, S. 678).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.04.1999

Zurück
Zurück zur Titelseite Mietrecht
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing