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Kann die Erlaubnis widerrufen werden? 

Generell kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, wenn Sie Ihren Betrieb ausweiten und so über den beschriebenen Rahmen hinausgeraten. Sie müssen mit Ihrem Betrieb beispielsweise umziehen, wenn  

  • Ihr Betrieb so groß geworden ist, daß nun zu viele Kunden kommen;
  • Sie eine oder mehrere Hilfskräfte beschäftigen;
  • Sie nachträglich Maschinen anschaffen, deren Lärm die Nachbarn belästigen kann.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.04.1999

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