Muß ich mehr Miete bezahlen,
wenn ich meinen Beruf in der Wohnung ausübe?
Grundsätzlich ist das nicht der Fall. Denn wenn Sie Ihre Wohnung beruflich nur so
nutzen, daß weder die Wohnung beschädigt noch die Nachbarn gestört werden, dann ist die
Nutzung der Wohnung im Prinzip die gleiche, wenn Sie dort nur privat wohnen würden. Es
ist nicht einzusehen, weshalb der Vermieter dafür dann mehr Geld verlangen könnte. Warum
sollte beispielsweise die Miete für einen Philosophie-Professor ansteigen, nur weil er
sich daheim auf dem Sofa mit hochgelegten Füßen berufliche Gedanken macht?
War allerdings im Mietvertrag bereits bei dessen Abschluß festgelegt, daß der
Vermieter für eine anderweitige (hier also berufliche) Nutzung einen Zuschlag verlangen
kann, dann kann er natürlich die Hand aufhalten, wenn Sie jetzt die Wohnung tatsächlich
beruflich nutzen, so BayObLG, WM 86, S. 205.
Wenn Sie dann die berufliche Nutzung wieder aufgeben, können Sie diesen
"Gewerbezuschlag" von der Miete wieder abziehen (LG Berlin, MM 94, S.357).