Heizpflichten des Vermieters
Offiziell geht in Deutschland die Heizperiode vom 1. Oktober
bis zum 1. April. Wer aber das deutsche Wetter kennt, der weiß, daß bei der Festlegung
dieses Zeitraums ein unverbesserlicher Optimist am Werke gewesen sein muß oder jemand,
der hier seine Zelte schon abgebrochen hat und seine Arbeit per Fax oder E-mail von der
Toskana aus erledigt.
Die deutschen Mietrichter, die nur im Urlaub ans Mittelmeer
kommen und ansonsten noch hier wohnen müssen, sind da erheblich klüger und haben deshalb
entschieden, daß in den hiesigen Mietwohnungen nicht nur während der Heizperiode geheizt
werden muß, sondern notfalls das ganze Jahr über, sollte der Sommer wieder einmal auf
das zweite August-Wochenende fallen und sich während der übrigen Zeit die Gänsehaut
unter dem Norweger-Pulli breit machen.
Trotzdem neigen natürlich sparsame Vermieter (und im
übrigen auch sparsame Mieter) dazu, speziell in der Übergangszeit, in Deutschland also
in der Zeit zwischen "kalt" und "ganz kalt" noch ein wenig Heizkosten
zu sparen und die Heizanlage etwas herunterzudrehen. Wenn dies der Vermieter tut, dann
erhebt sich natürlich die Frage, welche "Frischhalte-Temperaturen" sich denn
der Mieter in seiner Wohnung gefallen lassen muß und ab wann er verlangen kann, daß die
Heizung hochgedreht wird: