Warmwasser-Probleme
Was für die Heizung gilt, gilt auch
entsprechend für das warme Wasser. Der Vermieter muß die Versorgung mit warmem Wasser
das ganze Jahr über - sogar rund um die Uhr (AG München, WM 87, 382) -
sicherstellen, d.h. es muß ständig Wasser mit einer Temperatur von 40 bis 50 Grad in
ausreichender Menge verfügbar sein. Ist das längere Zeit nicht der Fall, kann der Mieter
die Miete mindern.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
Die Wassertemperatur sinkt längere Zeit unter
40 Grad. Die Miete kann um 7,5% gemindert werden (AG Köln, WM 96, 701).
Fließend warmes Wasser mit 40 bis 50 Grad
muß spätestens 10 Sekunden nach dem Aufdrehen des Wasserhahns (bzw. spätestens nach dem
Durchlauf von 5 Litern Wasser) zur Verfügung stehen. Wer fünf Minuten warten muß. kann
die Miete um 10 % mindern (AG Schöneberg, MM 96, S. 401).
Wenn Sie die Miete mindern, beachten Sie aber
bitte immer die Grundsätze, die für die Mietminderung
gelten. Wenn Sie sich an die Vorschriften nicht halten, kann der Schuß leicht nach hinten
losgehen, weil Sie dann mit der Miete in Rückstand geraten.