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Rechte der Kinder

Kinder von Wohnungsmietern haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Mieter selbst. Allerdings haben sie auch die gleichen Pflichten. D.h. daß Kinder genauso wie die Erwachsenen ihren Lebensstil pflegen dürfen, dabei aber darauf achten müssen, daß andere Hausbewohner nicht über Gebühr gestört werden. Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern ist ein natürliches Verhalten, das von jedem Hausbewohner im normalen Rahmen hingenommen werden muß (AG Bergisch-Gladbach, WM 83, S. 236; AG Aachen, WM 75, S. 38). Ebenso ist es normal, wenn Kinder spielen und dabei lebhaft sind und ihren Bewegungstrieb ausleben. Auch das haben die Nachbarn zu tolerieren (LG Heidelberg, WM 97, S. 38; AG Kassel, WM 91, S. 558; AG Kiel, WM 86, S. 240).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.03.1999

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