Rechte der Kinder
Kinder von Wohnungsmietern haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Mieter
selbst. Allerdings haben sie auch die gleichen Pflichten. D.h. daß Kinder genauso wie die
Erwachsenen ihren Lebensstil pflegen dürfen, dabei aber darauf achten müssen, daß
andere Hausbewohner nicht über Gebühr gestört werden. Lachen, Weinen und Schreien von
Kleinkindern ist ein natürliches Verhalten, das von jedem Hausbewohner im normalen Rahmen
hingenommen werden muß (AG Bergisch-Gladbach, WM 83, S. 236; AG Aachen, WM 75, S. 38).
Ebenso ist es normal, wenn Kinder spielen und dabei lebhaft sind und ihren Bewegungstrieb
ausleben. Auch das haben die Nachbarn zu tolerieren (LG Heidelberg, WM 97, S. 38; AG
Kassel, WM 91, S. 558; AG Kiel, WM 86, S. 240).
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