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Spielen im Treppenhaus – erlaubt oder nicht? 

Das Treppenhaus ist von seiner Definition her eine reine Verkehrsfläche und kein für den Aufenthalt bestimmter Raum. Da sich Kinder an den Mietvertrag genauso halten müssen wie Erwachsene, dürfen sie sich folglich im Treppenhaus nicht länger aufhalten, als dies notwendig ist, um beispielsweise von der Wohnung nach draußen zu gelangen. Spielen im Treppenhaus ist daher grundsätzlich nicht gestattet. Das gleiche gilt im übrigen für Keller- und Waschräume. Auch diese dürfen beispielsweise bei schlechtem Wetter nicht für das Spielen mißbraucht werden. Auch der Hausaufzug darf zum Spielen nicht genutzt werden. Spielerisches Hin- und Herfahren ist ebenfalls nicht gestattet.

Für das Verhalten der Kinder sind die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich (BGH NJW RR 87, S. 13; LG Hamburg, WM 83, S. 27).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.03.1999

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