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In welchem Umfang dürfen Kinder in der Wohnung spielen? 

Im Rahmen ihrer allgemeinen Rechte dürfen Kinder in der Wohnung spielen und müssen nur darauf achten, daß die Nachbarn nicht zu stark gestört werden. Allerdings müssen die Kinder bzw. ihre Eltern die allgemeinen Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 bis 7.00 Uhr) einhalten. Während dieser Zeit dürfen sie beim Spielen keinen Lärm verursachen, der aus den vier Wänden nach außen dringt. Während der übrigen Zeit dürfen Kinder aber im normalen Rahmen durchaus hörbar sein.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.03.1999

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