Der Mangel muß den Wohnwert
beeinträchtigen
Ob das der Fall ist, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalles. Bei kleinen Mängeln
(z.B. Haarrisse in den Wänden, verkratzte Badewanne, etc.) gehen die Gerichte nicht von
einer Beeinträchtigung aus und sprechen eine Mietminderung nicht zu. Wann ein Mangel
beachtlich ist, erfragen Sie bitte ebenfalls beim Fachmann.