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Der Mangel muß den Wohnwert beeinträchtigen

 

Ob das der Fall ist, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalles. Bei kleinen Mängeln (z.B. Haarrisse in den Wänden, verkratzte Badewanne, etc.) gehen die Gerichte nicht von einer Beeinträchtigung aus und sprechen eine Mietminderung nicht zu. Wann ein Mangel beachtlich ist, erfragen Sie bitte ebenfalls beim Fachmann.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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