Wer muß im Prozeß was
beweisen?
In den allermeisten Fällen lassen sich
Streitigkeiten um eine Mietminderung außergerichtlich beilegen. Häufig beseitigt der
Vermieter rasch den Schaden und es herrscht wieder eitel Sonnenschein zwischen den
Parteien. Oder aber der Vermieter läßt, wenn eine sofortige Beseitigung nicht möglich
ist, sich auf eine vereinbarte Mietminderung ein.
Herrscht aber Streit darüber, ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder wie er zu bewerten
ist, dann gelten im Prozeß die folgenden Beweisregeln:
Der Mieter muß beweisen, daß ein Mangel
vorliegt. Kann er das, dann...
muß der Vermieter beweisen, daß entweder der
Mieter den Mangel selbst verschuldet hat oder daß der Mangel so geringfügig ist, daß er
keine Mietminderung rechtfertigt oder daß der Mieter den Mangel durch Fortzahlung
der Miete akzeptiert hat oder von Anfang an kannte.
Solche Streitigkeiten können teuer kommen, denn
häufig kann das Vorliegen eines Mangels nur durch ein gerichtliches
Sachverständigengutachten bewiesen werden - und das kostet oft gleich eine vierstellige
Summe, die der Mieter vorschießen muß. Zwar gibt es eine Rechtsprechung, nach der der
Mieter diesen Vorschuß dann wieder von der Miete einbehalten darf (LG Offenburg, WM 83,
S. 300, LG Hamburg, WM 83, S. 290, AG Hambur, WM 84, S. 299, AG Köln, WM 80, S. 6).
Stellt der Sachverständige dann fest, daß kein Mangel da oder der Mangel geringfügig
ist, dann bleibt der Mieter auf diesen Kosten sitzen und muß Sie dem Vermieter
zusätzlich zur zu Unrecht geminderten Miete zurückzahlen. Wer sich als Mieter also auf
solche Streitigkeiten einläßt, tut gut daran, beizeiten zuvor eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen. Dabei sollte er sich aber erkundigen, ob sie für den konkreten Fall noch
eintritt. Das ist nämlich dann nicht der Fall, wenn der Mangel bereits besteht, bevor die
Versicherung abgeschlossen wird.
Auch der Vermieter kann sich übrigens für
solche Fälle rechtsschutzversichern - und das sollte er auch frühzeitig tun, wenn sich
abzeichnet, daß er sich einen Mieter eingefangen hat, der krampfhaft danach sucht, wie er
aus seinen Zahlungsverpflichtungen hinauskommen könnte.