Für die Minderung muß ein
Mangel vorliegen
"Mangel" ist grundsätzlich jede für den Mieter nachteilige Abweichung des
Zustandes der Wohnung von dem Zustand, den der Vermieter eigentlich schuldet. Dabei kann
es sich entweder um typische Mängel handeln, wie z.B. Feuchtigkeitsschäden, undichte
Fenster, eine defekte Heizung oder auch um Beeinträchtigungen, die von außerhalb der
Wohnung kommen, wie z.B. übermäßige Lärmbelästigung durch Nachbarn oder
Baustellenlärm.