Anzeigepflichten des Mieters
Auch bei Mietminderungen gilt zugunsten des Vermieters der alte Spruch: "Was
ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Der Vermieter, der von einem Mangel gar
nichts weiß, kann ja keinerlei Anstrengungen unternehmen, den Mangel evtl. zu beseitigen.
Solange der Mieter den Vermieter also nicht vom Mangel informiert, kann er auch keine
Mietminderung geltend machen. Wenn also ein Mangel auftritt, dann sollte der Mieter den
Vermieter sofort informieren. Auch wenn der Mieter gar keine Mietminderung geltend machen
will, sollte er das tun. Denn stellt er z.B. fest, daß in der Küche an der Wand sich
langsam aber sicher Feuchtigkeit ausbreitet und die Vermutung eines Rohrbruchs besteht,
dann vergrößert sich der Schaden ja immer weiter. In diesem Falle haftet der Mieter dann
irgendwann selber dafür, daß er den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet und so einen
größeren Schaden vermieden hat.