Darf der Mieter mindern, wenn er
den Mangel selbst verschuldet hat?
Eigentlich beantwortet sich die Frage von selbst: Wer etwas verschuldet, muß
dafür auch alleine geradestehen. Ist Ihnen beim Möbelrücken eine Fensterscheibe
kaputtgegangen und zieht es dort jetzt herein, dann haftet der Vermieter dafür natürlich
nicht. Sie können die Miete nicht mindern. Es bleibt nur übrig, den Glaser selbst zu
bestellen und auf eigene Kosten den Schaden zu beseitigen.