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Darf der Mieter mindern, wenn er den Mangel selbst verschuldet hat?
 

Eigentlich beantwortet sich die Frage von selbst: Wer etwas verschuldet, muß dafür auch alleine geradestehen. Ist Ihnen beim Möbelrücken eine Fensterscheibe kaputtgegangen und zieht es dort jetzt herein, dann haftet der Vermieter dafür natürlich nicht. Sie können die Miete nicht mindern. Es bleibt nur übrig, den Glaser selbst zu bestellen und auf eigene Kosten den Schaden zu beseitigen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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