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Wann kann der Mieter die Miete mindern? 

Grundvoraussetzungen für eine Mietminderung sind nach dem Gesetz, daß an der Wohnung während der Mietzeit plötzlich ein Mangel auftaucht oder dieser Mangel bei Beginn der Mietzeit schon vorhanden war. Dieser Mangel muß den Wohnwert der Wohnung beeinträchtigen. 

Maßgeblich sind also folgende Punkte: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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