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Wann lebt das Mietminderungsrecht wieder auf?
 

Wenn Sie auf einen Mangel hin die Miete nicht gemindert haben und deswegen Ihr Mietminderungsrecht verloren gegangen ist, dann bedeutet das nur, daß Sie es akzeptiert haben, für Ihre mängelbehaftete Wohnung den derzeitigen Preis zahlen zu wollen. Deswegen kann es aber durchaus sein, daß Ihnen bei einer Mieterhöhung dann doch "der Kragen platzt" und Sie sich sagen, daß es nun reicht; den höheren Preis sei die mängelbehaftete Wohnung jedenfalls nicht wert. 

Wenn also der Vermieter eine Mieterhöhung erklärt, ist Ihr Verzicht auf eine Minderung hinfällig. Sie können die Mieterhöhung dann mit einer Minderungserklärung auch wegen alter wohlbekannter Mängel beantworten.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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