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Muß der Vermieter selbst schuld am Mangel sein?
 

Nein, muß er nicht! Der Mieter hat das Recht zu mindern, wenn ein Mangel vorliegt, unabhängig davon, ob der Vermieter diesen Mangel nun verschuldet hat oder nicht. Ein praktisch häufig vorkommender Fall ist die Beeinträchtigung des Wohnwertes durch Baulärm. Wird in der Nachbarschaft gebaut und ist die Lärmbeeinträchtigung so intensiv, daß der Wohnwert der Wohnung gemindert wird, dann kann der Mieter die Miete mindern, obwohl der Vermieter für den Baulärm gar nichts kann und evtl. nicht einmal von dritter Seite eine Entschädigung bekommt.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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