Ich habe eine neue Wohnung und
will ausziehen - muß mich der Vermieter ziehen lassen, wenn ich einen Nachmieter stelle?
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung für zwei Jahre fest gemietet. Nach sechs
Monaten haben Sie die Möglichkeit, an eine Wohnung heranzukommen, die besser und
günstiger ist. Jetzt würden Sie gern kündigen und umziehen, aber der Vermieter will Sie
aus dem Mietvertrag nicht herauslassen. Und was nun?
Sicher haben Sie schon einmal gehört, daß man in so einer Situation dem Vermieter
einfach drei Nachmieter zur Auswahl stellen muß und dann ausziehen kann. Leider ist es so
einfach nicht:
Wenn im Mietvertrag über Nachmieter nichts drinsteht, dann kann der Vermieter
grundsätzlich darauf bestehen, daß Sie Ihre vereinbarte Zeit abwohnen oder mindestens
bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Nur in seltenen Härtefällen muß
er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B.
dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen, wenn Sie heiraten oder
Nachwuchs bekommen und deshalb die Wohnung zu klein wird oder wenn Sie zum Pflegefall
werden und in ein Pflegeheim umziehen müssen.
Gründe, die Sie sozusagen selbst verursacht haben, akzeptieren die Gerichte nicht. Sie
können also nicht aus dem Mietvertrag heraus, nur weil Sie jetzt eine Eigentumswohnung
gekauft oder eine günstigere Mietwohnung gefunden haben.
Liegt aber ein Härtefall vor, dann müssen Sie nicht drei Nachmieter präsentieren,
sondern es reicht einer völlig aus, wenn dieser für den Vermieter akzeptabel ist. Das
ist dann der Fall, wenn der Nachmieter bereit ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen
Konditionen zu übernehmen, in etwa über das gleiche Einkommen wie Sie verfügt und der
Vermieter gegen ihn keine besonderen persönlichen Vorbehalte hat. Seinen Erzfeind braucht
der Vermieter nämlich als Nachmieter nicht zu akzeptieren. Andererseits kann er einen
Nachmieter nicht schon ablehnen, nur weil er ihm vielleicht nicht sympatisch oder oder
weil er Ausländer ist.
Immerhin hat nach der Rechtsprechung der Vermieter aber drei Monate lang Zeit, sich die
Sache zu überlegen. Während dieser Zeit müssen Sie auf jeden Fall die Miete weiter
zahlen. Lehnt der Vermieter dann den Nachmieter unberechtigt ab, müssen Sie keine Miete
mehr zahlen.
Sie sehen, es ist nicht ganz einfach, über einen Nachmieter aus einem Mietvertrag
herauszukommen, wenn im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist. Am besten denken
Sie daran, wenn Sie Ihren nächsten Mietvertrag abschließen und bauen dann eine
Nachmieterklausel ein.