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Ich habe eine neue Wohnung und will ausziehen - muß mich der Vermieter ziehen lassen, wenn ich einen Nachmieter stelle?

 

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung für zwei Jahre fest gemietet. Nach sechs Monaten haben Sie die Möglichkeit, an eine Wohnung heranzukommen, die besser und günstiger ist. Jetzt würden Sie gern kündigen und umziehen, aber der Vermieter will Sie aus dem Mietvertrag nicht herauslassen. Und was nun? 

Sicher haben Sie schon einmal gehört, daß man in so einer Situation dem Vermieter einfach drei Nachmieter zur Auswahl stellen muß und dann ausziehen kann. Leider ist es so einfach nicht: 

Wenn im Mietvertrag über Nachmieter nichts drinsteht, dann kann der Vermieter grundsätzlich darauf bestehen, daß Sie Ihre vereinbarte Zeit abwohnen oder mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Nur in seltenen Härtefällen muß er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B. dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen, wenn Sie heiraten oder Nachwuchs bekommen und deshalb die Wohnung zu klein wird oder wenn Sie zum Pflegefall werden und in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Gründe, die Sie sozusagen selbst verursacht haben, akzeptieren die Gerichte nicht. Sie können also nicht aus dem Mietvertrag heraus, nur weil Sie jetzt eine Eigentumswohnung gekauft oder eine günstigere Mietwohnung gefunden haben. 

Liegt aber ein Härtefall vor, dann müssen Sie nicht drei Nachmieter präsentieren, sondern es reicht einer völlig aus, wenn dieser für den Vermieter akzeptabel ist. Das ist dann der Fall, wenn der Nachmieter bereit ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen, in etwa über das gleiche Einkommen wie Sie verfügt und der Vermieter gegen ihn keine besonderen persönlichen Vorbehalte hat. Seinen Erzfeind braucht der Vermieter nämlich als Nachmieter nicht zu akzeptieren. Andererseits kann er einen Nachmieter nicht schon ablehnen, nur weil er ihm vielleicht nicht sympatisch oder oder weil er Ausländer ist.

Immerhin hat nach der Rechtsprechung der Vermieter aber drei Monate lang Zeit, sich die Sache zu überlegen. Während dieser Zeit müssen Sie auf jeden Fall die Miete weiter zahlen. Lehnt der Vermieter dann den Nachmieter unberechtigt ab, müssen Sie keine Miete mehr zahlen. 

Sie sehen, es ist nicht ganz einfach, über einen Nachmieter aus einem Mietvertrag herauszukommen, wenn im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist. Am besten denken Sie daran, wenn Sie Ihren nächsten Mietvertrag abschließen und bauen dann eine Nachmieterklausel ein.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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